Info zur Mehrwertsteuerumstellung

21.07.2020

Mehrwertsteuerkonvertierung zum 31.12.2020

Die positive Resonanz und erfolgreiche Umstellung unserer Kunden hat gezeigt, dass unser Mehrwertsteuerpaket die richtige Maßnahme war. Auch für den Dezember möchten wir all unseren Kunden ein entsprechendes Paket anbieten, da zum 31.12.2020 erneut eine Umstellung der Mehrwertsteuer ansteht und zwar zurück auf die vorherigen Werte vor dem 01.07.2020. 

Gerne möchten wir Ihnen nochmal aufzeigen, warum auch für Kunden, die überwiegend im B2B-Geschäft unterwegs sind, eine reibungslose Umstellung wichtig ist: 
Wir möchten Ihnen daher an exemplarischen Stellen aufzeigen, dass es trotzdem sehr wichtig für Sie ist. 

  • Heute haben Sie Ihre Artikelkontierungen im Bereich von Warengruppen und Artikelgruppen fest hinterlegt. Z.B. ist das Fibu-Konto 4400 im Standardkontenrahmen SKR 04 ist ein Automatikkonto und ist mit dem Mehrwertsteuersatz von 16 % verbunden. Sie müssten für den Zeitraum nach dem 31.12.2020 bei all Ihren gepflegten Artikeln alle Automatikkonten, die mit dem Mehrwertsteuersatz 16 % verbunden sind sowohl im Artikelstamm als auch in den Warengruppen komplett umstellen auf Automatikkonten mit einem Mehrwertsteuersatz von 19 %. Es sind alle Automatikkonten davon betroffen. Dies bedeutet je nach Artikelanzahl einen sehr großen Aufwand mit der Unsicherheit von Datenpflegefehlern. Die Chance, dass man nicht alle Prozesse erwischt und transparent macht, ob alle Vorgänge korrekt sind ist sehr hoch.
  • Sie lösen eine Bestellung heute mit 19 % aus und der Wareneingang geht davon aus, dass die Bestellung führend sei sodass der Mehrwertsteuersatz bestehen bleiben würde. Sie müssten manuell von Hand den Mehrwertsteuersatz im Wareneingang ändern.
  • Als weiteres Beispiel ist das Thema Abschlagszahlungen in Verbindung mit Anzahlungen zu nennen. Die Mehrwertsteuer wird hier basierend auf den Gesamtauftrag berechnet. Konvertierungen von Abschlagszahlungen ist ein weiterer Bestandteil des Maßnahmenpakets.
  • Ebenfalls von der Mehrwertsteuersatzanpassung ist das Thema Rücksendungen betroffen.

Neben diesen genannten Beispielen gibt es natürlich noch weitere Themenbereiche, auf die sich die Umstellung der Mehrwertsteuerregelung auswirkt. Wir möchten Ihnen an Hand dieser Beispiele die Wichtigkeit des Themas aufzeigen.

Die MKS AG hat mit einem speziellen Zusatzprogramm die Möglichkeit geschaffen, dass Sie Ihre Artikelkontierungen so belassen können und erst bei der Konvertierung vor der Fibu-Übergabe werden diese Daten mit einer Umsetzungstabelle, welche neu geschaffen wurde, konvertiert. Somit ersparen Sie sich die ganze Umkonvertierungsarbeit. Die Log-Tabelle wird das Ganze für Sie korrigierbar machen, falls Ihnen ein Fehler unterlaufen sollte. 

Eine weitere Möglichkeit ist Projektkonvertierungen zu einem späteren Zeitpunkt durchführen zu können, damit der Zeitdruck herausgenommen wird.

Dadurch, dass wir ein verstärktes Supportaufkommen erwarten, kann es  u.U. zu Wartezeiten kommen. Daher empfehlen wir Ihnen das Maßnahmenpaket zu buchen, da dies dafür sorgt, dass die Umstellung für Sie reibungslos abläuft. 

Damit Sie von dieser zeitsparenden Lösung partizipieren, bieten wir Ihnen ein Maßnahmenpaket an, um Sie in den Bereichen Schulung, Prozessbegleitung, Dokumentation und Automatisierung bestmöglich unterstützen zu können. Der Vorteil für Sie besteht darin komplexe Prozesse neben dem Alltagsgeschäfts schnell umsetzen zu können ohne sich vollumfänglich in die Thematik einarbeiten zu müssen.
Ihr Wartungsvertrag deckt diese Themen leider nicht ab. 

 

Unser Maßnahmenpaket umfasst u.a. folgende Punkte:

  • Infoveranstaltung als Online-Präsentation zur Vorstellung des Pakets: 07.12.2020, 15:00 Uhr - 16:00 Uhr
  • Die MKS AG stellt Ihnen ein separates lauffähiges Mehrwertsteuerkonvertierungstool unabhängig der aktuell genutzten Goliath.NET-Version zur Verfügung. Sie müssen hierfür kein Update einspielen.
  • Es muss sichergestellt sein, dass Sie über ein Testsystem mit aktuellen Daten verfügen. Falls keines vorhanden ist, kann keine Konvertierung von der MKS AG durchgeführt werden (Aufwand: 1-2 Stunden extra).
  • Die Konvertierung wird im Testsystem simuliert. Sollten in der Protokolldatei oder im Dashboard Auffälligkeiten auftreten, steht Ihnen unser 10-köpfiges Projektteam innerhalb der Pauschale zur Verfügung und wird mit Ihnen eine Lösung erarbeiten.
  • Eine umfassende Protokollierung der Vorgänge auf Datenbankebene, die die Möglichkeit schafft, den Wert vor und nach der Konvertierung transparent zu machen.
  • Die MKS AG wird eine Möglichkeit entwickeln, dass keine zwanghafte Konvertierung für bestimmte Projekte zum 31.12.2020 durchgeführt werden muss. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt Vorgänge rückwärts auf den 31.12. mit 16% abrechnen.
  • Temporäre Mehrwertsteuersätze und -schlüssel werden entfernt und die Alten ab dem 01.01.2021 aktiv gesetzt. 
  • Es wird eine "Rückgängig-Funktion" geben, falls man fälschlicherweise eine Konvertierung bei einem Vorgang durchgeführt hat
  • Die MKS AG stellt übergreifende Kontrollreports zur Verfügung, die uns aufzeigen, ob eine die Konvertierung erfolgreich war
  • Ein übergreifendes Dashboard mit Blick auf alle Prozesse, um zu sehen ob alle nötigen Datensätze konvertiert wurden und um die Vorgänge die ausgeschlossen werden sollen, auszuwählen.
  • Online-Schulungen mit Handlungsanweisungen und zur Auffrischung, u.a. in den Bereichen Fibu-Übergabe und EDV-Vertragsabrechnung V2
  • 2 individuelle Anfragen bei Problemen außerhalb des Standards

Um den Umfang der Maßnahmen einschätzen zu können, nachfolgend die betroffenen Module:

  • Allgemeine Daten
  • Artikelstamm
  • BestBuy
  • Bestellwesen
  • Kundenstamm
  • Vertreterstamm
  • Auftragsverwaltung
  • Serviceaufträge
  • Vertragsmanager
  • Copy & More Vertragsmanager
  • Wareneingang
  • Preislistenmanager
  • RMA-Modul

Das Kassenbuch und der Barverkauf sind hiervon nicht betroffen.
Der Preise für die Konvertierung richten sich nach der Useranzahl. Zum 31.12.2020 belaufen sie sich auf:

1 - 5 User:      499,00 €/netto
6 - 10 User:    
699,00 €/netto
11 - 20 User:  899,00 €/netto
21 - 30 User:  1.199,00 €/netto
31 - 50 User:  1.399,00 €/netto
51+ User:       1.599,00 €/netto

Für die Fibu-Übergabe werden wir zum Januar 2021 eine neue Datev-Schnittstelle bereitstellen. Für weitere Informationen empfehlen wir u.a. auch einen Blick in die Datev-Community zu werfen: 
Link zur Datev-Community

Mit der Buchung bestätigen wir Ihnen automatisch den Termin für die Online-Präsentation am 30.11.2020.

Buchung:

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